Allgemeine Geschäftsbedingungen

(have fun reading)

1 ALLGEMEINES


1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Sie finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage gesonderter Bedingungen geschlossen, die TAKE1 dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung stellt.


1.2 Geltung – Vertragsgrundlagen

Die Rechtsbeziehungen zwischen TAKE1 und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach den schriftlichen Angeboten von TAKE1, den darin einbezogenen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Grundlagen gelten ab dem ersten Vertragsabschluss in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle weiteren Verträge zwischen den Parteien, auch wenn später nicht mehr ausdrücklich auf sie verwiesen wird.


1.3 Änderungen der Vertragsunterlagen

Änderungen an Leistungsbeschreibungen, Preislisten oder diesen AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht. Diese Regelung gilt ausschließlich für laufende Dauerschuldverhältnisse wie Service-, Wartungs- oder Betreuungsverträge. Für bereits abgeschlossene Einzelverträge ergeben sich durch Änderungen keine nachträglichen Anpassungen.


2 VERTRAGSABSCHLUSS


2.1 Vertragsabschluss

Alle Angebote von TAKE1 sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber auf Basis eines Angebots oder auch ohne vorheriges Angebot einen Auftrag, so stellt diese Auftragserteilung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch TAKE1 oder durch ein für den Auftraggeber erkennbares Tätigwerden von TAKE1 zustande. Die Bestätigung des bloßen Zugangs eines Auftrages stellt noch keine Annahme dar.


2.2 Elektronische Kommunikation

Werden für die Angebotslegung oder Auftragsannahme elektronische Systeme genutzt, gelten Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland) zwischen 8:00 und 16:00 Uhr eingehen, als am selben Tag zugegangen. Außerhalb dieser Zeiten eingehende Erklärungen gelten am nächsten Werktag um 8:00 Uhr als zugegangen.


3 LEISTUNGEN


3.1 Leistungsumfang

Der Umfang der von TAKE1 geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus Präsentationen, Websites oder Werbeunterlagen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Leistungsbeschreibung seinen Anforderungen entspricht. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer einvernehmlichen Vereinbarung und können Mehrkosten oder Terminverschiebungen verursachen.


3.2 Fachgerechte Ausführung

TAKE1 schuldet eine fachgerechte Ausführung der Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Angebotslegung. TAKE1 ist innerhalb der vereinbarten Leistungsbeschreibung in der Wahl der technischen und kreativen Mittel frei, sofern der vereinbarte Zweck der Leistung erreicht wird.


3.3 Gleichwertige Ersatzleistungen

Soweit es mit den Zielen des Auftrages vereinbar ist, ist TAKE1 berechtigt, einzelne Bestandteile der Leistungsbeschreibung durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern hierdurch weder der Nutzen für den Auftraggeber noch die vereinbarte Qualität beeinträchtigt wird.


3.4 Fremdleistungen und Drittanbieter

Soweit die Leistungen von TAKE1 auf Fremdleistungen oder Komponenten Dritter aufbauen, schuldet TAKE1 ausschließlich die sorgfältige Auswahl, Beauftragung und Koordination dieser Dritten. TAKE1 haftet nicht für Funktion, Verfügbarkeit oder Qualität solcher Fremdleistungen. Werden Drittanbieter oder Produkte vom Auftraggeber vorgegeben, entfällt jegliche Haftung von TAKE1 für deren Leistungen oder Folgen daraus.


3.5 Drittanbieter-Services

BAut externe Plattformen, SaaS-Lösungen, Hosting-Anbieter, Social-Media-APIs oder sonstige Online-Dienste einbezogen werden, haftet TAKE1 nicht für Ausfälle, Einschränkungen, geänderte Nutzungsbedingungen oder nachträgliche technische Anpassungen dieser Anbieter. TAKE1 schuldet lediglich die fachgerechte Integration zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.


3.6 Open Source

Soweit die Leistungen von TAKE1 auf Open-Source-Komponenten beruhen, gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Open-Source-Projekte als vereinbart. Wenn die Lizenzbedingungen zwingend vorsehen, dass abgeleitete Werke offengelegt oder veröffentlicht werden müssen, ist TAKE1 berechtigt, die betreffenden Inhalte ohne Rückfrage entsprechend zu veröffentlichen.


3.7 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat TAKE1 alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben vollständig, rechtzeitig und in verwertbarer Form bereitzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner beigestellten Inhalte selbst sicherzustellen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern die Fristen entsprechend und können zu Mehraufwand führen, der gesondert vergütet wird.


3.8 Folgen fehlender Mitwirkung

Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, ist TAKE1 berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen und andere Projekte vorzuziehen. TAKE1 haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Mehrkosten, die durch Nacharbeiten, Prüfungen, Fehlerbehebung oder Terminverschiebungen entstehen.


3.9 Abnahme

Nach Anforderung einer Zwischenabnahme, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs hat der Auftraggeber die Leistungen innerhalb von acht Tagen schriftlich abzunehmen oder Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen. Abnahmen müssen sorgfältig erfolgen und eine vollständige Prüfung umfassen.


3.10 Rügepflicht

Offene Mängel sind binnen acht Tagen ab Übergabe schriftlich und detailliert zu rügen. Verdeckte Mängel sind binnen acht Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, entfallen Ansprüche auf Gewährleistung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Der Auftraggeber hat sämtliche zur Untersuchung erforderlichen Informationen bereitzustellen.


4 RECHTE AN LEISTUNGEN


4.1 Nutzungsrechte

Alle Rechte an den von TAKE1 erbrachten Leistungen verbleiben bei TAKE1, bis der Auftraggeber die vollständige Zahlung geleistet hat. Der Auftraggeber erhält danach ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht in dem vereinbarten Umfang. Nutzungsrechte für Werke Dritter bestimmen sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.


4.2 Kein Anspruch auf Rohdaten

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, offenen Projektdateien, Zwischenergebnissen oder Arbeitsdateien, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. TAKE1 ist nicht verpflichtet, solche Daten nach Abschluss des Auftrages aufzubewahren.


4.3 Referenznennung

TAKE1 ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und im Rahmen von Präsentationen, Websites oder Werbematerialien Projektabbildungen zu veröffentlichen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen.


5 VERGÜTUNG UND PREISE


5.1 Preise und Kostenvoranschläge

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, informiert TAKE1 den Auftraggeber hierüber. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen einer Woche schriftlich, gilt die Überschreitung als genehmigt.


5.2 Honorare und Zusatzleistungen

Vergütungen in Form von Pauschalen umfassen ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Bei Abrechnung nach Aufwand werden die tatsächlich angefallenen Zeiten und Kosten in Rechnung gestellt. Stundenpools dienen der Verfügbarkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums und verfallen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.


6 ZAHLUNG


6.1 Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung 50 % des Auftragswerts zu leisten. Die restlichen 50 % sind bei Fertigstellung der Leistungen fällig. Bei langfristigen oder laufenden Vertragsverhältnissen erfolgt eine monatliche Abrechnung. TAKE1 ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.


6.2 Kostenvorschüsse

TAKE1 kann insbesondere bei Neukunden, bekannten wirtschaftlichen Risiken oder bei Fremdleistungen Vorschüsse bis zur Höhe der nächsten zu erwartenden Teilleistung verlangen. Ohne fristgerechte Zahlung ist TAKE1 berechtigt, Leistungen auszusetzen.


6.3 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren oder Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TAKE1. Veräußert der Auftraggeber solche Waren weiter, tritt er seine daraus resultierenden Forderungen bereits jetzt an TAKE1 ab.


6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.


6.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich Inkassokosten und Anwaltsgebühren. TAKE1 ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.


6.6 Fortgesetzter Zahlungsverzug

Nach erfolgloser Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens sieben Tagen ist TAKE1 berechtigt, sämtliche offenen Leistungen fällig zu stellen. Nach einer weiteren Mahnung an die Geschäftsführung kann TAKE1 vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns, verlangen.


7 GEWÄHRLEISTUNG


7.1 Gewährleistung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe. TAKE1 hat das Recht der Nacherfüllung nach eigener Wahl. Abweichungen von technischen Normen oder dem Stand der Technik begründen keinen Mangel, sofern die Funktionalität nicht beeinträchtigt ist.


7.2 Gebrauchte Waren

Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, außer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.


8 HAFTUNG


8.1 Haftung

TAKE1 haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TAKE1 nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung.


8.2 Unentgeltliche Leistungen

Werden Leistungen unentgeltlich erbracht, haftet TAKE1 nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.


8.3 Beweislast

Eine Beweislastumkehr zulasten von TAKE1 findet nicht statt. Der Auftraggeber hat insbesondere zu beweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag, dass die Rüge rechtzeitig erfolgte und welches Verschulden TAKE1 trifft.


9 VERTRAGSBEENDIGUNG


9.1 Rücktrittserklärung

Ein Rücktritt des Auftraggebers ist schriftlich zu erklären. Die Übermittlung per Brief, Fax oder E-Mail ist ausreichend.


9.2 Laufzeit und Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Erfolgt keine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Laufzeit, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.


10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


10.1 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Technische Normen und Regelwerke werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz von TAKE1. TAKE1 bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.